FIDLEG Kundeninformation
Gestützt auf die gesetzlichenVorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend einen Überblick über die Gamma Financals AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.
A. Information über das Unternehmen
Adresse
Gamma Financials AG
Bahnhofplatz
6300 Zug
Telefon: +41 41 728 04 45
E-Mail: info@gammafinacials.ch
Webseite: www.gammafinancials.ch
Das Finanzinstitut wurde 2015 gegründet.
Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft
Das Finanzinstitut besitzt seit 2016 die Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen und untersteht daher der prudenziellen Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Rahmen dieser Aufsicht wird das Finanzinstitut durch die Prüfgesellschaft SWA Swiss Auditors AG jährlich sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der FINMA und der Prüfgesellschaft SWA finden sich nachfolgend.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Telefon: +41 31 327 91 00
E-Mail: info@finma.ch
Webseite: www.finma.ch
Firmenname Prüfgesellschaft: SWA Swiss Auditors AG
Adresse: Bahnhofstrasse 3
Postleitzahl / Ort: 8808 Pfäffikon
Telefon: + 41 55 415 54 70
Webseite: www.swa-audit.ch
Ombudsstelle
Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vomEidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Finanzombudsstelle Schweiz(FINOS) angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS).
Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
8001 Zürich
Telefon: +41 44 552 08 00
Email: info@finos.ch
Website: www.finos.ch
B. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen
Das Finanzinstitut erbringt für seine Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen.
Weiter erbringt das Finanzinstitut Finanzdienstleistungen im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen. Für Informationen zu den verschiedenen kollektiven Kapitalanlagen, den allgemeinen Risiken, Wesensmerkmalen und Funktionsweisen wird auf die entsprechenden Prospekte und Factsheets auf dieser Webseite verwiesen.
Des Weiteren erbringt das Finanzinstitut Dienstleistungen im Zusammenhang mit Strukturierten Produkten sowie Beratungsdienstleistungen für Actively Managed Certificates (AMC). Bei einem Anlageberatungsmandat mit dem Finanzinstitut wird den Kundinnen und Kunden eine persönliche Empfehlung, die sich auf einzelne Finanzinstrumente bezieht, abgegeben. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf verbleibt letztlich immer beim Kunden.
Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der erbrachten Tätigkeiten. Diese können daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.
Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.
C. Kundensegmentierung
Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finan-zinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kun-de ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.
D. Information über Risiken und Kosten
Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Fi-nanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann auch auf der Homepage der Schweizerischen Bankiervereinigung (www.swissbanking.ch/de/downloads) kostenlos eingesehen werden. Gegenüber institutionellen Kunden bestehen keine spezifischen Informationspflichten.
Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden jederzeit an das Finanzinstitut wenden.
Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsverträge -verwiesen.
Soweit ungewöhnliche Risikokonzentrationen innerhalb des Kundenportfolios nicht ausgeschlossen werden können, werden dem Kunden Art und Umfang solcher Konzentrationsrisiken offengelegt. Indikatoren für solche ungewöhnlichen Risikokonzentrationen sind:
• eine Konzentration von 10% oder mehr in einzelnen Wertpapieren;
• eine Konzentration von 20% oder mehr in einzelnen Emittenten.
Ausgenommen sind Konzentrationen aus kollektiven Kapitalanlagen, die aufsichtsrechtlichen Risikostreu-ungsregeln unterliegen, wie z.B. bei UCITS-Fonds und Schweizer Wertpapierfonds.
Bei der Anlageberatung stellt das Finanzinstitut ihren Privatkunden das Basisinformationsblatt des empfoh-lenen Finanzinstruments zur Verfügung.
Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögenswerten und / oder auf der Performance berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Vermögensverwaltungs- bzw. Anlageberatungsverträge sowie Dokumente verwiesen (Prospekt, Basisinformationsblatt etc.).
Ist es nicht möglich, die tatsächliche Höhe von Vergütungen oder Leistungen Dritter vor Erbringung der Fi-nanzdienstleistung oder vor Vertragsabschluss zu bestimmen, so informiert das Finanzinstitut den Kunden über die Bandbreite der jeweiligen Vergütungen, unter Berücksichtigung der verschiedenen Anlageklassen und Finanzinstrumente.
Im Falle von Vermögensverwaltung und portfoliobasierter Anlageberatung wird dem Kunden, wenn die genaue Höhe von Vergütungen Dritter nicht im Voraus bestimmt werden kann, die Spanne der erwarteten Vergütung im Verhältnis zum Portfoliowert und zur vereinbarten Anlagestrategie mitgeteilt.
E. Information über Bindungen an Dritte
Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den entsprechenden Vermögensverwaltungs- bzw. Anlageberatungsverträgen jeweils detailliert und um-fassend geregelt.
F. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot
Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «open universe approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen. Die eigenen kollektiven Kapital-anlagen des Finanzinstituts können – wo sinnvoll – in den Vermögensverwaltungsmandaten eingesetzt oder im Rahmen einer Anlageberatung empfohlen werden.
Wenn das Finanzinstitut in seinem Marktangebot sowohl eigene als auch fremde Finanzinstrumente be-rücksichtigt, ergreift es geeignete organisatorische Massnahmen, wie z.B. die Implementierung eines Verfah-rens zur Auswahl von Finanzinstrumenten auf der Grundlage von objektiven, branchenüblichen Kriterien. Kann eine Benachteiligung von Kunden nicht ausgeschlossen werden, legt das Finanzinstitut seinen Kunden dies offen.
G. Angemessenheit und Eignung
Angemessenheitsprüfung bei transaktionsbezogener Anlageberatung
Bei der transaktionsbezogener Anlageberatung erbringt das Finanzinstitut Anlageberatung für einzelne Transaktionen, ohne dafür das gesamte Kundenportfolio zu berücksichtigen.
In diesem Fall müssen vom Finanzinstitut die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden vor der Empfehlung von Finanzinstrumenten erhoben werden. Zudem muss vor Empfehlung von Finanzinstrumenten geprüft werden, ob diese für den Kunden angemessen sind.
Die Gesellschaft muss sich insbesondere über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf jede relevante Anlagekategorie, die in der Finanzdienstleistung verwendet wird, vergewissern.
Eignungsprüfung bei portfoliobezogener Anlageberatung und Vermögensverwaltung
Bei der portfoliobezogenen Anlageberatung erbringt das Finanzinstitut Anlageberatung unter Berücksichti-gung des Kundenportfolios. Bei der Vermögensverwaltung muss das Finanzinstitut ebenfalls die Gesamtheit des von ihm verwalteten Kundenportfolios berücksichtigen. Im Gegensatz zur Anlageberatung fällt es auch den Anlageentscheid selbst.
In diesen beiden Fällen müssen vom Finanzinstitut die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele sowie die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden erhoben werden. Dabei beziehen sich die Kenntnisse und Erfah-rungen auf die Finanzdienstleistung und nicht auf die einzelnen Transaktionen.
Die vom Finanzinstitut gesammelten Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden müssen der Anlagestrategie Rechnung tragen, und die Granularität der Erhebung muss der Komplexität, dem Risi-koprofil der Anlage und der Anlagestrategie angepasst sein. Das Finanzinstitut muss sich insbesondere über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf jede relevante Anlagekategorie, die in der Finanz-dienstleistung verwendet wird, vergewissern.